Rückschlag Keine steuerliche Begünstigung bei der Gebäudesanierung
Die energetische Gebäudesanierung ist ein wesentlicher Baustein in der Energiewende und im Klimaschutz, denn in keinem anderen Bereich sind die Einsparpotenziale so hoch wie hier. Um die energetische Sanierung von Gebäuden zu beschleunigen hat die Bundesregierung deshalb ein Programm ausgearbeitet, dass Hausbesitzern steuerliche Anreize bietet, wenn Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Nach den bisherigen Plänen sollte die Dämmung der Außenfassade, sowie der Einbau von Thermofenstern und der Austausch der Heizungsanlage steuerlich begünstigt werden. Bis zum Jahr 2016 ist dafür ein Betrag von 1,5 Milliarden Euro veranschlagt worden.
Doch das Projekt ist nun nach über einem Jahr zäher Verhandlungen im Vermittlungsausschuss gescheitert. Grund ist die Uneinigkeit über die Verteilung der Lasten. Geplant war, dass der Bund 638 Millionen Euro trägt. Die Länder und Kommunen sollten 862 Millionen Euro tragen. Insbesondere die SPD geführten Länder fürchteten jedoch, die zusätzlichen Belastungen im Hinblick auf die Schuldenbremse nicht tragen zu können.
Statt einer steuerlichen Begünstigung soll nun das KfW-Programm für zinsverbilligte Kredite im Umfang von 1,5 Milliarden Euro aufgestockt werden.