Energiepass für Gebäude
Bei Elektrogeräten wie Kühlschrank oder Waschmaschine gibt schon seit längerem die Energieeffizienzklasse Auskunft über den Energieverbrauch. Bei Gebäuden wird dies nun mit der Einführung eines Energiepass für Gebäude durch die Deutsche Energie-Agentur (dena) ebenfalls möglich sein. Hintergrund ist die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
Der Energiepass soll die Verbraucher objektiv über den Energieverbrauch eines Gebäudes informieren und Einsparpotentiale aufzeigen. Damit sorgt der Energiepass für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt. Damit löst der Energiepass der dena rund 30 regionale Energieausweise ab, die freiwillig ausgestellt werden, aufgrund unterschiedlicher Standards allerdings nicht miteinander verglichen werden können.
Mit In-Kraft-Treten der neuen Energieeinsparverordnung im Laufe des Jahres 2006 sind Gebäudeeigentümer verpflichtet, Miet- und Kaufinteressenten bei der Neuvermietung bzw. beim Verkauf von Gebäuden einen Energiepass vorzulegen. Die genauen Regelungen werden in der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2006 veröffentlicht. Es ist davon auszugehen, dass in der Verordnung ausreichend lange Übergangszeiten für die Erstellung von Energiepässen vorgesehen werden. Seit 2013 ist der Energieausweis Pflicht. Eigentümer von Wohnungen und Häusern müssen bei Neuvermietung oder Verkauf der Immobilie einen Ausweis unaufgefordert vorlegen. Von der Ausweispflicht ausgenommen sind denkmalgeschützte Gebäude / Baudenkmäler.
Zur Ausstellung eines Energiepasses berechtigt sind zertifizierte Energieberater.
Wird ein Gebäude bzw. eine Wohnung nicht neuvermietet oder verkauft, besteht auch kein Anlass einen Energieausweis auszustellen.
Weitere Informationen unter Deutsche Energie-Agentur.